Antragsstellung

Die Förderung in Form von Unterhaltsbeiträgen (betrifft Vollzeitmaßnahmen) erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Der Antrag sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Maßnahmebeiträge (betrifft Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen) müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Maßnahme endet mit dem letzten Unterrichtstag; nicht erst mit der Prüfung / den Prüfungen.

Zur Beantragung von Fördermitteln für eine Vollzeitmaßnahme sind folgende Formulare und Nachweise einzureichen:

  • Formblatt A  (Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung)
  • Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen des Antragstellers)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbescheinigung
  • Formblatt B  (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang)
  • Anlage zum Formblatt B  (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
  • Formblatt C  (Erklärung des Ehegatten über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)
  • Kopien sämtlicher Zeugnisse der bisher erlangten Ausbildungs-/ Fortbildungsabschlüsse
  • Rechnung über Prüfungsgebühren (zu gegebenem Zeitpunkt)

Zur Beantragung von Fördermitteln für eine Teilzeitmaßnahme sind folgende Formulare und Nachweise einzureichen:

  • Formblatt A  (Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung)
  • Formblatt B  (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang)
  • Anlage zum Formblatt B  (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
  • Kopien sämtlicher Zeugnisse der bisher erlangten Ausbildungs-/ Fortbildungsabschlüsse
  • Rechnung über Prüfungsgebühren (zu gegebenem Zeitpunkt)


Allgemeine Informationen für die Beantragung finden Sie hier.

 

Verantwortlich: Karin Schulze