Antragsstellung
Die Förderung in Form von Unterhaltsbeiträgen (betrifft Vollzeitmaßnahmen) erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Der Antrag sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Maßnahmebeiträge (betrifft Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen) müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Maßnahme endet mit dem letzten Unterrichtstag; nicht erst mit der Prüfung / den Prüfungen.
Zur Beantragung von Fördermitteln für eine Vollzeitmaßnahme sind folgende Formulare und Nachweise einzureichen:
- Formblatt A (Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung)
- Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen des Antragstellers)
- Kranken- und Pflegeversicherungsbescheinigung
- Formblatt B (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang)
- Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Formblatt C (Erklärung des Ehegatten über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)
- Kopien sämtlicher Zeugnisse der bisher erlangten Ausbildungs-/ Fortbildungsabschlüsse
- Rechnung über Prüfungsgebühren (zu gegebenem Zeitpunkt)
Zur Beantragung von Fördermitteln für eine Teilzeitmaßnahme sind folgende Formulare und Nachweise einzureichen:
- Formblatt A (Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung)
- Formblatt B (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang)
- Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Kopien sämtlicher Zeugnisse der bisher erlangten Ausbildungs-/ Fortbildungsabschlüsse
- Rechnung über Prüfungsgebühren (zu gegebenem Zeitpunkt)
Allgemeine Informationen für die Beantragung finden Sie hier.
Verantwortlich: Karin Schulze