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Ermäßigungen für Studierende
Befreiung von Rundfunkgebühren
Seit 01.04.2005 ist eine Gebührenbefreiung nur noch nach Vorlage des BAföG-Bescheids möglich. Informationen zu den Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ) finden Sie unter:
www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
Telefon- Sozialtarif
Informationen zu den Voraussetzungen für den Sozialtarif der Telekom finden Sie unter: www.telekom.de/dtag/faq2/frage/0,10303,626-1867-1,00.html
Ermäßigungen erhalten Studierende oft beim Kino- oder Theaterbesuch. Auch bieten städtische Einrichtungen diese Vergünstigungen zum Beispiel für das Schwimmbad oder bei größeren Veranstaltungen.
Merke:
Man sollte immer den Studierendenausweis dabei haben, denn die Vorlage des Ausweises ist in diesen Fällen immer zwingend notwendig.
Die Stadt Marburg honoriert seit August 2004 die Anmeldung des Erstwohnsitzes von Studierenden mit einmaligen Gutscheinen für Kino-Cineplex und das neue Marburger Erlebnisbad AquaMar sowie einem einmaligen Geldgeschenk in Höhe von 100 Euro.
Die Aushändigung der Gutscheine erfolgt im Rahmen der Anmeldung gegen Vorlage der Studienbescheinigung. Die 100 Euro werden nach der Genehmigung des Haushaltes im Frühjahr 2006 überwiesen
Weitere Informationen erhalten Sie am Info-Point des Studentenwerks oder beim AStA.
Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich - Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2007