Volljährige Studierende, die

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) mit Sitz in Deutschland studieren,
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mit einem Deutschen verheiratet sind und sich in Deutschland aufhalten
  • oder EU-Bürger, die seit mind. drei Jahren in Deutschland leben,
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.

können den Studienkredit beantragen.

Neu ist, dass nunmehr auch Bildungsinländer im KfW-Studienkredit antragsberechtigt sind. Unter Bildungsinländern sind Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, zu verstehen. Das entsprechende Formular für nichtdeutsche Antragsteller steht Ihnen an gewohnter Stelle im Internet zur Verfügung. Auch für Bildungsinländer gilt, dass die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland vorliegen muss.

Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 9. August 2011