FAQ

  1. Wer ist in den Kindertagesstätten anmeldeberechtigt?

    Anmeldeberechtigt sind studierende Eltern die an der Philipps- Universität immatrikuliert sind, sowie Mitarbeiter/innen der Philipps- Universität und bis zu zwei Studentenwerks-Bedienstete (nur Kita Erlenring), mit Erstwohnsitz im  Stadtgebiet von Marburg. Eltern aus dem Landkreis können auf der Warteliste vorgemerkt werden, vorbehaltlich der Klärung der Kostenübernahme des Kita-Platzes durch die zuständige Wohnortgemeinde,  die  dieses schriftlich bescheinigen muss, und einer Zusage der Stadt Marburg.  

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  2. Wie verbindlich ist eine Anmeldung?

    Wir nehmen Anmeldungen entgegen und bitten die Eltern zugleich uns  Änderungen gegebenenfalls mitzuteilen. Sollten sich Eltern während der Wartezeit auf einen Platz aus irgendwelchen Gründen um entscheiden, akzeptieren wir dies und streichen sie von der Warteliste.

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  3. Wie sind die Öffnungszeiten der Kitas und wie lange kann ich mein Kind täglich bringen?

    Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind täglich Mo- Fr von 7.30- 16.30 Uhr. Wir unterscheiden jedoch die Öffnungszeiten der Einrichtung und die Anwesenheitszeiten des einzelnen Kindes. Eltern und Betreuerinnen sollten die Anwesenheitszeiten des Kindes individuell miteinander besprechen und nach Bedarf vereinbaren. Sie sollen sich dabei am Wohl des Kindes orientieren, d. h. auch seinem Alter, seinem Entwicklungsstand, seinem Lebensrhythmus und seiner Befindlichkeit Rechnung tragen.

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  4. Welche Ferien- und Schließzeiten haben die Kitas während des laufenden Jahres?

    Die Kindertagesstätten schließen drei Wochen während der hessischen  Schul- Sommerferien sowie unter Berücksichtigung der Semesterferien, weiterhin in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, darüber hinaus gibt es bis zu drei „Brücken- Schließtage“. Die Termine werden den Eltern zeitig vorangekündigt.

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  5. Wie lange beträgt die Wartezeit auf einen Platz?

    Die Plätze in den Kindertagesstätten sind begehrt, darum sollte die Anmeldung möglichst bald nach Geburt des Kindes erfolgen. Die Platzvergabe richtet sich nach Eingang der Anmeldungen, unter Berücksichtigung sozialer Kriterien und der Erfüllung unserer Quoten.

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  6. Wie teuer ist ein Kita- Platz und welche Zuschüsse kann man beantragen?

    Die Gebühren sind festgelegt durch die Stadt Marburg. Ein Krippenplatz mit Essensversorgung kostet z.Zt. (2011) monatlich 198,- €, davon entfallen 139,00 € auf den Beitrag und 59,00 € auf das Essensgeld. Besuchen weitere Geschwisterkinder Kindertageseinrichtungen, so ist der Platz unter Vorlage entsprechender Bescheinigung für Zweitkinder 30%, für Drittkinder 50% ermäßigt und für jedes weitere Kind beitragsfrei. Ein Antrag auf Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten  kann im Jugendamt der Stadt Marburg gestellt werden. Die Bezuschussung ist einkommensabhängig.

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  7. Dauert die Eingewöhnung immer circa vier- bis sechs Wochen?

    Damit das Kind einen möglichst behutsamen Übergang vom Elternhaus / Zuhause in die Kita findet, legen wir großen Wert auf eine Eingewöhnungszeit. Die Mitarbeit und Präsenz der Eltern in dieser Zeit bilden die grundlegende Basis, da das Kind in dieser sensiblen Phase emotionale Sicherheit braucht. Die Loslösung  von den Eltern vollzieht sich in kleinen Schritten, mit dem Ziel, dass das Kind zunehmend die Erzieherin als Bezugsperson annimmt und akzeptiert, eine Bindung aufbaut und sich in der Gruppe wohl fühlt. Dieser Prozess gestaltet sich von Kind zu Kind  verschieden denn jedes Kind ist eine individuelle Persönlichkeit und bringt seine Vorerfahrungen und seine einzigartige Lebenssituation mit. Die genannten „ vier- bis sechs Wochen“ sind eine Zeit, basierend auf  Erfahrungen, die wir in der Kita  beobachtet und eingeschätzt  haben. Wenige Kinder schaffen den Übergang in kürzerer Zeit, - manche Kinder  benötigen auch länger. Wir bitten die Eltern dies in Ihre Planung zur Wiederaufnahme des Studiums bzw. der Berufstätigkeit mit ein zu beziehen. Grundsätzlich ist die Eingewöhnungszeit eine gut investierte Zeit  sowohl für die Kinder als auch für die Eltern, die in dieser Zeit den lebendigen Kita- Alltag in all seinen Facetten miterleben können, die Betreuerinnen und die Gruppe kennen lernen, mit gutem Wissen wo ihr Kind ab jetzt einen Teil seines Tages von ihnen getrennt verbringt.

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  8. Gibt es einen zeitgerechten Übergang von der Kita in den Kindergarten?

    Mit dem dritten Geburtstag erwirbt das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und verlässt regulär am Ende des Geburtstagsmonats die Kita. Eltern sollten sich rechtzeitig beim Jugendamt bzw. bei den Freien Trägern für einen Kindergartenplatz anmelden. Die Anmeldefristen werden  in den örtlichen Tageszeiten ausgeschrieben. Kita- Eltern benötigen zumeist aufgrund ihres Studiums bzw. ihrer Berufstätigkeit weiterhin eine Ganztagesplatz mit Mittagsversorgung, bitte benennen sie dies gezielt bei der Anmeldung für einen Kindergartenplatz. In der Regel findet sich  ein nahtloser Übergang  von der Kita  in den Kindergarten, sollte es Probleme geben sprechen sie dies bitte bei der Leiterin an.

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  9. Verweis auf die Informationsbroschüre Studieren Mit Kind (ZAS)

    An dieser Stelle möchten wir noch auf die Informationsbroschüre Studieren mit Kind herausgegeben von der ZAS- Zentrale Arbeitsstelle für Studienorientierung und- beratung hinweisen. Sie liefert für Studierende die in Marburg neu sind viele sachdienliche Hinweise, nützliche Informationen und Adressen,  sozusagen: „Alles rund ums Kind“

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Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich - Zuletzt aktualisiert: 9. August 2011