Rentenversicherung

Kurze Rückblende:
Seit dem 01. Oktober 1996 sind Studierende, die einen mehr als geringfügigen Job ausüben, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer allerdings die Beschäftigung vor diesem Stichtag aufnahm, hatte damals die freie Wahl. Er blieb grundsätzlich versicherungsfrei, konnte aber die Rentenversicherungspflicht beantragen

Seit dem 01. Oktober 1996 ist ein Studentenjob nur noch versicherungsfrei, wenn er die allgemeinen Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitet.


Geringfügige Beschäftigungen sind

a) kurzfristige Beschäftigungen oder
b) geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sogenannte "Mini-Jobs"

a) Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 2 Monate begrenzt ist. Wird die Beschäftigung an weniger als fünf Arbeitstagen wöchentlich ausgeübt, treten an die Stelle der zwei Monate 50 Arbeitstage. Auf die Höhe des in dieser Zeit erzielten Einkommens kommt es nicht an.

b) Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - sogenannter "Mini-Job" - beträgt die Verdienstgrenze ab 01.04.2003 Euro 400,00. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung keine Rolle mehr.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen sind zusammenzurechnen.

Die "Mini-Jobs" sind für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Für die "Mini-Jobs" zahlen die Arbeitgeber grundsätzlich einen Pauschalbetrag von 12 % in die Rentenversicherung ein.
Durch weitere freiwillige Beitragszahlungen haben die Mini-Jobber die Möglichkeit, die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (12%) auf den regulären vollen Satz von derzeit 19,5 % aufzustocken.

Hinweis für Studierende, die ein vorgeschriebenes berufspraktisches Studiensemester (BPS) absolvieren:

Wenn Sie während Ihres Studiums ein Praktikum ableisten, welches in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, besteht generelle Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.Für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie weiterhin den günstigen Studententarif. 

Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich - Zuletzt aktualisiert: 9. August 2011