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Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten im Erststudium können Studierende zwischen 100,00 € und 650,00 € monatlich beantragen. Neu ist, dass die Vertragsangebote künftig über 14 Fördersemester ausgegeben werden statt bisher über 10 Semester mit anschließender Verlängerungsoption. Dennoch ist weiterhin wie bisher eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderungsdauer beizubringen. Dies erfolgt nach dem bisherigen Verfahren: Bis zum Ende des 10. Fördersemesters muss der Darlehensnehmer die Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlich erfolgreichen Studienabschluss binnen weiterer vier Semester beibringen, um in den Genuss der verlängerten Finanzierung zu gelangen. Die Bescheinigung ist direkt an die KfW zu senden.
Die gesamte Darlehenslaufzeit von maximal 33 Jahren und 11 Monaten kann flexibel gestaltet werden.
Übrigens:
Der KfW-Studienkredit kann unabhängig von BAföG-Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch eine Kombination mit dem Bildungskredit ist möglich.
Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 9. August 2011