Studienplatzvergabe
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bei ZVS und einzelnen Hochschulen
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischen Krankheiten können u.U. bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS oder entsprechend bei den einzelnen Hochschulen Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
Auskünfte speziell für Härtefallantragsteller bei der ZVS unter:
Tel: 0231/1081-388 oder gruppe22@zvs.nrw.de
Die Sonderanträge
Die beiden Anträge auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/ Wartezeit) sowie der Härtefallantrag können in der Regel entsprechend auch bei Zulassungsanträgen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht über die ZVS vergeben wird, direkt bei der betreffenden Hochschule gestellt werden.
Nähere Informationen zu den Anträgen entnehmen Sie bitte dem ZVS-Info.
Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 4. April 2006