Glossar
Abkürzungen und Kurzwörter haben überall in unsere Sprache Einzug gehalten. Teilweise sind sie sehr nützlich, weil sie die Kommunikation erleichtern. Damit Sie die Abkürzungen auf unseren Internetseiten leicht verstehen können, haben wir für Sie dieses Glossar zusammengestellt.
- KVV
- Abkürzung für:Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Einige Fachschaften oder Institute geben in Ergänzung des hochschulweiten Vorlesungsverzeichnisses ein KVV heraus, in dem einzelne Veranstaltungen näher beschrieben werden. Handelt es sich um ein studentisches KVV sind oft auch direktere Wertungen ("unbrauchbare Vorlesung, todlangweilig") enthalten. - Kapazitätsklage
- Definition:
Ein letztes Mittel, um doch noch zum gewünschten, NC-belegten Studienplatz zu kommen. Der/die abgelehnte Student in spe verklagt die Hochschule, indem er/sie ihr unterstellt, sie sei nicht voll ausgelastet und könne deshalb noch Studierende aufnehmen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, es kann dauern und teuer werden - es gibt aber wirklich Leute, die es so geschafft haben, einen Studienplatz zu bekommen. - Kinderbetreuung
- Definition:
Studentenwerke bieten oft Kindertagesstätten an, die auf die besonderen Belange von studierenden Eltern Rücksicht nehmen und weniger Gebühren kosten. Oft gibt es auch Elterninitiativen, die selbstorganisiert sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Fragt am besten bei eurem Studentenwerk eurer Hochschule nach, welche Angebote es gibt. - Kindergeld
- Definition:Anspruch besteht für Studenten bis zum 27. Lebensjahr
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedeN unverheirateteN StudierendeN (allgemeiner gesprochen: AuszubildendeN) bis zum 27. Geburtstag. Es dürfen gewissen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. BAföG-EmpfängerInnen sollten dabei beachten, dass die Hälfte des BAföGs als Einkommen gewertet wird. Wurde Grundwehr- oder Zivildienst geleitet, dann verlängert sich der Anspruch um die Wehr- bzw. Zivildienstzeit.
Mehr dazu: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php - Klausur
- Definition:Schriftliche Prüfung
(Lat. clausus = Einschließung) Schriftliche Prüfung, wofür es entweder einen Schein gibt (mit oder ohne Note) oder deren Ergebnis direkt in die (Vor)Diploms / Magister-Note einfließt. Sie werden unter Aufsicht und mit einem Zeitlimit geschrieben. - Kolloquium
- Definition:
(Lat. Rede, (wissenschaftliches) Gespräch) Eine Veranstaltungsform, bei der PrüfungskandidatInnen oder manchmal auch geladene ExpertInnen mit Profs und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen über ihre Arbeiten diskutieren. - Kommilitone
- Definition:Mitstudierende/r, lat. commilition = Waffenbruder.
- Krankenversicherung
- Definition:
Als Studierende/r muss man i.a. kranken- und pflegeversichert sein. Solange man das 25.Lebensjahr nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst) kann man bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. - Kurs
- Definition:
Meist eine (Vorlesungs-)Veranstaltung innerhalb einer kurzen Zeitspanne, z.B. an einem Wochenende.
Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich