Glossar
Abkürzungen und Kurzwörter haben überall in unsere Sprache Einzug gehalten. Teilweise sind sie sehr nützlich, weil sie die Kommunikation erleichtern. Damit Sie die Abkürzungen auf unseren Internetseiten leicht verstehen können, haben wir für Sie dieses Glossar zusammengestellt.
- SWS
- Definition:Semesterwochenstunden
Heißt es z.B. in einer Studienordnung, ein bestimmtes Fachgebiet müsse durch 4 SWS abgedeckt werden, so heißt das, es müssen ein Semester lang Vorlesungen, Seminare o.ä. mit insgesamt 4 Stunden pro Woche besucht werden und die entsprechenden Prüfungen oder Scheine erbracht werden (letzteres ist oft das entscheidende, die Anwesenheit nur zweitrangig ;-). Akademische Stunden sind allerdings nur 45 Minuten lang, also keine Panik. Und natürlich können 4 SWS auch auf mehrere Semestern verteilt gehört werden.
- Schein
- Definition:Bestätigung für den Besuch einer Vorlesung,
Bestätigung für den Besuch einer Vorlesung, meist wird das Wissen in einer "Scheinklausur" abgeprüft, bevor Studi schließlich den Schein bekommt. Je nach Prüfungsordnung sind eine bestimmte Anzahl von Scheinen für die Zulassung zur (Vor)Diploms/Magisterprüfung notwendig. - Semester
- Definition:(Lat.) Bezeichnung für das akademische Halbjahr.
An Universitäten und den meisten Hochschulen/Akademien geht das Sommersemester üblicherweise vom 1.4. bis 30.9, das Wintersemester vom 1.10. bis 31.3.. Bei Fachhochschulen beginnen die Semester jeweils einen Monat früher. Die Vorlesungen beginnen meist erst Mitte des Monats.
- Semesterferien
- Definition:Die vorlesungsfreie Zeit
Die vorlesungsfreie Zeit, die oft gar nichts mit Ferien zu tun hat, weil auf Klausuren gelernt werden muss. Die vorlesungsfreie Zeit geht an Unis i.a. von Mitte Juli bis Mitte Oktober und von Mitte Februar bis Mitte/Ende April. An FHs ist die vorlesungsfreie Zeit etwas früher zu Ende. - Semesterticket
- Definition:verbilligte Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr
In vielen Städten verbilligte Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, wird (ganz oder teilweise) über den Semesterbeitrag bezahlt. Der Studentenausweis gilt dann meist als Fahrkarte.
Die Gültigkeit erstreckt sich meist auf den regionalen Verkehrsverbund, teilweise auch über mehrere Verkehrsverbünde (dann aber evt. nur Teile davon und nicht die Gesamtgebiete). - Seminar
- Definition:Lehrveranstaltung im Studium
Lehrveranstaltung im Studium, in der i.a. die TeilnehmerInnen aktiv mitarbeiten können und müssen (Seminarvortrag).
- Sog.
- Abkürzung für:sogenannt
- Sozialbeitrag
- Definition:Zwangsbeitrag für das Studentenwerk
Zwangsbeitrag für das Studentenwerk, der bei der Rückmeldung fällig wird. Damit werden die Leistungen des Studentenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim, PBS, Beratung) solidarisch mitfinanziert.
- Sozialerhebung
- Definition:
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) gibt regelmäßig eine Sozialerhebung der Studierenden in Auftrag. In dieser lässt sich recht gut die soziale Situation der Studierenden nachlesen. Für (sozial-)politisch Interessierte sehr zu empfehlen. Erhältlich über das DSW, einsehbar auch im Web.
WWW: http://www.sozialerhebung.de - Staatsexamen
- Definition:Studienabschluss bei Jura, Lehramt und Medizin.
- Stiftungsorganisationen
- Definition:
Einige Stiftungen vergeben Stipendien an begabte Studierende und DoktorantInnen. - Stipendiat
- Definition:Ein/e Student/in, der/die ein Stipendium bekommt.
- Stipendium
- Definition:(Lat. Steuer, Löhnung) Eine finanzielle Unterstützung während des Studiums.
Wird von einigen Institutionen an meist fachlich hervorragende Studierende mit "gesellschaftlichem Engagement" gewährt ("Begabtenförderung").
- StuPa
- Acronym für:StudentInnenparlament
Beschlußfassendes Organ der Studierendenschaft. Wählt die AStA (UStA/StuRa etc.)-ReferentInnen, verabschiedet Haushalt, beschließt programmatische Leitlinien. Wird einmal im Jahr von den Studierenden gewählt.
- StuWe
- Definition:Studentenwerk
Ist für die soziale Betreuung der Studierenden und damit für Mensa, Cafeteria, Wohnheime und je nach StuWe auch weiteres (z.B. PBS) zuständig. Siehe auch DSW (Deutsches Studentenwerk, Dachverband).
- StudentInnen
- Definition:(Lat. sich bemühende) Eingeschriebene "SchülerInnen" einer Hochschule.
Allgemeine Voraussetzung zur Erlangung des Studierendenstatus ist die Hochschulreife.
- Studentenausweis
- Definition:Bescheinigt den Studierendenstatus.
Bescheinigt (mit aktuellem Stempel oder Aufkleber) den Studierendenstatus. Ist bei Prüfungen vorzulegen, auch für die Nutzung einiger Einrichtungen an der Hochschule (Mensa, Bibliothek) ist seine Vorlage notwendig. Gibt es ein Semesterticket, so gilt der Studentenausweis meist als Fahrkarte.
- Studentensekretariat
- Definition:Hier immatrikuliert (einschreiben) man sich
Auch zur Rückmeldung muss man (je nach Hochschule) evt. kurz erscheinen und die Unterlagen (z.B. Semester-Aufkleber für den Studentenausweis) abholen.
- Studentenwerk
- Definition:Studentenwerk übernimmt die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden
Das Studentenwerk übernimmt die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden. Es betreibt Mensen und Cafeterien, stellt Wohnheimplätze zur Verfügung, übernimmt die Ausbildungsförderung und bietet Beratungsangebote an. Für Kinder ab 6 Monate gibt es hier eine Kindertagesstätte und behinderte Studierende werden in einem speziellen Wohnheim rund um die Uhr betreut.
Studentenwerk Marburg - damit Studieren gelingt! - StudienabbrecherIn
- Definition:Wenn ein Studium abgebrochen wird, ist das kein Beinbruch.
- Studienberatung
- Definition:
Wenn's darum geht, grundsätzlich über ein Studium informiert zu werden, dann schaut unter Studienberatungsstellen eurer Hochschule nach. Während des Studiums bietet normalerweise jede Fakultät eine Beratung an.
- Studienberatungsstelle
- Definition:
An (fast) allen Hochschulen gibt es Studienberatungsstellen, die allgemeine Studienberatung anbieten und speziell zu den Studienfächern an den zu betreuenden Hochschulen insbesondere beraten können.
- Studienbuch
- Definition:
In dieses trägt man den Besuch von Vorlesungen ein, man erhält es am Anfang des Studiums vom Studentensekretariat. Früher war die Führung des Studienbuches obligatorisch, heute ist dies meist nicht mehr nötig, aber zur eigenen Übersicht nicht schlecht. - Studienfinanzierung
- Definition:
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass die Eltern die erste berufsqualifizierende Ausbildung finanzieren müssen. Da dies nicht alle Eltern finanziell leisten können, gibt es das BAföG. Aber auch, wenn die Eltern Euch einfach so nicht unterstützen wollen, kann man über das BAföG-Amt zu Geld kommen. Einfach sind die Vorschriften nicht, daher am Besten hingehen und sich beraten lassen. Auch zu anderen Einnahmequellen (u.a. Jobben, Stipendien, Kindergeld etc.) und Einsparmöglichkeiten (z.B. GEZ-Befreiung, Sozialtarif der Telekom) bietet das Studentenwerk Informationen und eine Sozialberatung an.
- Studienfächer
- Definition:
- Studiengebühren
- Definition:
Allgemeine Studiengebühren wurden Anfang der 70er Jahre an öffentlichen Hochschulen in Deutschland abgeschafft. In den letzten Jahren wurden sie in mehr oder weniger versteckten Formen (Studienkonten, Langzeitstudiengebühren ) zum Teil wieder eingeführt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 steht zu befürchten, dass in mehr und mehr Bundesländern nach über drei Jahrzehnten wieder allgemeine Studiengebühren eingeführt werden.
An Privathochschulen sind Studiengebühren meist üblich, man hat aber z.T. die Möglichkeit, Stipendien zu bekommen. - Studienkonten
- Definition:
Eine Form von Langzeitstudiengebühren, die insbesondere als "Alternative" zu allgemeinen Studiengebühren propagiert wird.
- Studienkredit
- Definition:
Möglichkeit der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. Zur Zeit von wenigen Anbietern, in Zukunft möglicherweise vom Staat unterstützt.
- Studienplatzklage
- Definition:siehe Kapazitätsklage
Wenn die "normale" Bewerbung für einen Studienplatz auf Grund von Zulassungsbeschränkungen fehlschlägt, kann man sich den Platz möglicherweise mit einer Klage erstreiten. Studienplatzklagen werden in Deutschland in der Regel auf die Behauptung gestützt, es gebe tatsächlich mehr Studienplätze an der Universität als dies in der offiziellen Kapazitätszahl zum Ausdruck komme. Mehr über das Vorgehen und mögliche Nachteile im folgenden Artikel.
- Studienplatztausch
- Definition:
Ist ein Fach mit NC belegt, findet sich aber einE TauschpartnerIn an der Wunschhochschule (gleiches Semester), so kann mit Zustimmung der Hochschulen getauscht werden. Vermittlung von TauschparnterInnen bieten einige Organisationen an.
- Studium
- Definition:
Normalerweise fängt man mit einem Grundstudium an, schließt dieses mit dem Vordiplom oder der Zwischenprüfung ab und wendet sich dann dem Hauptstudium zu. Das ganze kann man auch, z.B. über die Fernuni Hagen, als Fernstudium durchführen.
Zusätzlich kann man ein Aufbaustudium oder Zweitstudium machen oder gleich zwei komplette Studienfächer studieren: ein Doppelstudium. - Stundenplan
- Definition:
Den muss man sich an Universitäten eher selbst zusammenstellen (bei gewissen Vorgaben), bei FHs sind die Vorgaben grösser, bei BAs am stärksten.
- Summa cum laude
- Definition:lat. mit höchstem Lob
Beste Note (sozusagen "0", also besser als 1) bei z.B. Doktorprüfung.
Vgl. cum laude, summa cum laude und Promotion (Gesamtüberblick über die Noten).
Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich