Jobben und BAföG

Wie lässt sich das eine mit dem anderen vereinbaren

Zunehmend kommen Studierende in Schwierigkeiten. ohne Nebenverdienst in einem "zweiten" Beruf, ihr Studium zu finanzieren.

Die Devise lautet also für viele StudentInnen, die studienfreie Zeit zum Jobben zu nutzen. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, dass auch bei entsprechendem Einkommen aus einem Job die Ausbildungsförderung nicht oder nur verhältnismäßig gering gekürzt wird.

Ein Antrag lohnt sich also auch bei einem Nebenverdienst!

Zum WS 2008/2009 (bzw. für Bewilligungszeiträume, die nach dem 31.07.2008 beginnen) erhöhen sich die Zuverdienstbeträge.

Im Bewilligungszeitraum können zukünftig 4.818,00 € brutto statt wie bisher 4.206,00 € nebenbei verdient werden, ohne dass es zu einer Anrechung auf den Förderungsanspruch kommt (siehe nachofolgende Beispiele).

Beispiel 1:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

4.818,00 €

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten

920,00 €

ergibt Einkünfte

3.898,00 €

monatliches Einkommen (1/12 von 3.898,00 €)

324,83 €

abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,5 % von 324,83 €)

69,84 €

abzüglich Freibetrag des Auszubildenden

255,00 €

ergibt eine monatliche Anrechnung von

0,00 €

Beispiel 2:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

5.000,00 €

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten

920,00 €

ergibt Einkünfte

4.080,00 €

monatliches Einkommen (1/12 von 4.080.00 €)

340,00 €

abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,5% von 340,00 €)

73,10 €

abzüglich des Freibetrag des Auszubildene

255,00 €

ergibt eine monatliche Anrechnung von

11,90 €

Beispiel 3:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

5.000,00 €

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten

920,00 €

ergibt Einkünfte

4.080,00 €

monatliches Einkommen (1/12 von 4.080,00 €)

340,00 €

abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,5% von 340,00 €)

73,10 €

abzüglich Freibetrag des Auszubildenden

255,00 €

ergibt eine monatliche Anrechnung von

11,90 €

Waisenrente monatlich

160,00 €

abzüglich Freibetrag des Auszubildenden

120,00 €

verbleiben

40,00 €

Gesamtanrechnung 51,90 € + 48,00 €

51,90 €

Beispiel 4:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

13.500,00 €

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten

920,00 €

ergibt Einkünfte

12.580,00 €

monatliches Einkommen (1/12 von 12.580,00 € )

1.048,33 €

abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer (1.048,33 € - Steuergrundfrei-
betrag i.H.v. 815,51 €) x 23%

53,55 €

abzüglich Versicherungspauschale (21,5% von 1.048,33 €)

225,39 €

abzüglich Freibetrag des Auszubildenden (255,00 €) und Freibetrag Kind (470,00 €)

725,00 €

ergibt eine monatliche Anrechnung von

44,39 €

Die Berechnungsbeispiele gelten für Bewilligungszeiträume ab dem Wintersemester 2008/2009. Bei kürzeren Bewilligungszeiträumen kann es zu höheren Anrechnungen kommen.

Nicht berücksichtigt ist bei den gebildeten Beispielen anzurechnendes Einkommen der Eltern. Dies kann nur im Einzelfall berechnet werden. Hierüber und über sonstige Bedingungen informiert Sie gern Ihr BAföG Amt.

Nähere Auskünfte erteilt ihr BAföG-Amt im Studentenwerk Marburg während der Sprechzeiten des Amtes für Ausbildungsförderung

Montag und Mittwoch: 12.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 11.00 - 13.00 Uhr

im Ostflügel des Studentenhauses, Erlenring 5, 35037 Marburg.

Telefonische Auskünfte (unverbindlich) unter der Nummer +49(0)6421 / 296-0.

Mit Hilfe des "BAföG-Telefons" kann eine kostenlose Telefonverbindung zum BAföG-Amt hergestellt werden. Das BAföG-Telefon befindet sich in der Eingangshalle (Pavillon) der Mensa auf den Lahnbergen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht gehaftet.

Responsible: Karin Schulze - Last Modified: 30. June 2010