Studieren mit Kind

Für die Betreuung eigener Kinder wird ein Zuschuss von 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind gewährt. Die Leistungen des BAföG sind im Übrigen für die Ausbildung. Mittel für den Lebensunterhalt von Kindern müssen nach den allgemeinen Regelungen des Sozialgesetzbuchs bei den dafür zuständigen Stellen geltend gemacht werden.

Responsible: Dr. Uwe Grebe - Last Modified: 18. February 2009