Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches
Studienbewerber/innen mit einem Ausweis für schwerbehinderte Menschen können in der Regel davon ausgehen, dass die Stiftung für Hochschulzulassung ihren Studienortwunsch verwirklicht. Voraussetzung ist, dass Sie ihrem Zulassungsantrag eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beifügen. Ohne Schwerbehindertenausweis kann ein Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsch gestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, folgende Sonderanträge zu stellen:
Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 14. Februar 2011