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Glossar
Abkürzungen und Kurzwörter haben überall in unsere Sprache Einzug gehalten. Teilweise sind sie sehr nützlich, weil sie die Kommunikation erleichtern. Damit Sie die Abkürzungen auf unseren Internetseiten leicht verstehen können, haben wir für Sie dieses Glossar zusammengestellt.
- GEZ-Befreiung
- Definition:
Als StudentIn kann man sich die GEZ-Gebühren (also die Gebühren für Fernsehen und Rundfunk) sparen - unter bestimmten Bedingungen und natürlich nur auf Antrag. Erfüllt man diese Bedingungen, kann man meist auch gleich den Sozialtarif der Telekom in Anspruch nehmen. Wie's genau geht, lest Ihr hier:
Mehr dazu: http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php - Gasthörer
- Definition:Nicht eingeschriebener Vorlesungsteilnehmer
Ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, kann man als GasthörerIn trotzdem Vorlesungen besuchen (meist ist das aber eigentlich auch ohne diesen Status möglich, aber dann nicht bescheinigbar). In manchen Bundesländern wird dafür eine Gasthörergebühr verlangt (bis zu 200 DM pro Semester). - Graduieren
- Definition:Einen akademischen Grad (also Diplom, Doktor, Prof etc.) verleihen.
- Graduiertenförderung
- Definition:
Die Graduiertenförderung soll Jung-AkademikerInnen, also Studierenden, die gerade ihren ersten akademischen Abschluss erworben haben, durch finanzielle Förderung den Einstieg in eine Hochschulkarriere erleichtern. - Graecum
- Definition:Nachweis von (Alt-)Griechischkenntnissen
Wird von einigen speziellen Studiengängen vorausgesetzt.
- Grundstudium
- Definition:Das Studium bis zum Vordiplom oder der Zwischenprüfung
(meist die ersten 4 Semester).
Verantwortlich: Hans-Heinrich Emmerich