Glossar
Abkürzungen und Kurzwörter haben überall in unsere Sprache Einzug gehalten. Teilweise sind sie sehr nützlich, weil sie die Kommunikation erleichtern. Damit Sie die Abkürzungen auf unseren Internetseiten leicht verstehen können, haben wir für Sie dieses Glossar zusammengestellt.
- Abitur
- Definition:Schulabschluss der zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Man muss im wesentlichen drei Formen der Hochschulreifen unterscheiden, das Wort Abitur wird nur für eine davon verwendet. Eine der genannten Hochschulreifen ist üblicherweise Zugangsvoraussetzung zum Studium.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur): Mit dem Abitur, das an einem Gymnasium (oder über einige andere Wege) erworben wird, gibt es keine Einschränkungen in der Fachwahl. Man kann an allen Hochschulen studieren.
Fachgebundene Hochschulreife: Hier unterscheiden sich die Kriterien, wann sie erworben wird, von Bundesland zu Bundesland leicht. Hier darf man an allen Hochschularten studieren, aber nur in einem bestimmten Bereich. Bei Abschluss einer Technische Oberschule bspw. nur im Bereich Ingenieurwissenschaften. In NRW wurde an den früheren Gesamthochschulen eine fachgebundene Hochschulreife auch erworben, wenn man bei Studiengängen, die mit FH-Reife offenstanden, das Vordiplom erreicht hat.
Fachhochschulreife (FH-Reife): Auch hier leichte Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Eine Möglichkeit ist der erfolgreiche Besuch eines Gymnasiums bis ein Jahr vor dem Abitur und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Man kann nur an Fachhochschulen, nicht aber an Universitäten studieren.
Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2005