Glossar
Abkürzungen und Kurzwörter haben überall in unsere Sprache Einzug gehalten. Teilweise sind sie sehr nützlich, weil sie die Kommunikation erleichtern. Damit Sie die Abkürzungen auf unseren Internetseiten leicht verstehen können, haben wir für Sie dieses Glossar zusammengestellt.
- Härtefallantrag
- Definition:
Es gibt rund ums Studium verschiedene Situationen, bei denen ein "Härtefallantrag" gestellt werden kann.
Im Studium wegen mehrfachen Nicht-Bestehens einer Prüfung
Bei bestimmten Härten (Soziales, Krankheit u.ä.) kann auf Antrag eine Prüfung erneut wiederholt werden, auch wenn diese nach normaler Regelung nicht mehr wiederholt werden dürfte. Meist muss man dazu formell an den/die RektorIn einen Antrag stellen und/oder beim zuständigen Bediensteten für Prüfungsfragen der eigenen Fakultät vorbeikommen.
Beim BAföG: Nicht-Anrechnung von Vermögen oder Einkommen
Wer BAföG bezieht, darf weder zuviel verdienen noch zuviel Vermögen haben. In Ausnahmefällen kann jedoch - auf Antrag beim BAföG-Amt - ein Sonder-Freibetrag zugestanden werden. Mehr Infos zu BAföG-Fragen im BAföG-FAQ oder das BAföG-Forum nutzen.
Sozialgeld / ALG II für Studierende als Härtefall
Das gibt's eigentlich nur bei erhöhten Kosten durch Behinderung des Studierenden oder bei eigenen Kindern. Und natürlich nur, wenn das eigene Vermögen und Einkommen sehr gering ist.
Bei Studienkonten, Langzeitstudiengebühren oder ähnlichem können diese Gebühren unter Umständen erlassen werden. Rechtzeitige Antragstellung ist aber unbedingt erforderlich. Am besten bei der Studierendenvertretung informieren.
Verantwortlich: Dr. Uwe Grebe - Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2005